Dreiseitenkipper Mercedes-Benz Sprinter 319 mieten

Dreiseitenkipper Mercedes-Benz Sprinter 319 mieten
Dreiseitenkipper Mercedes-Benz Sprinter 319 mieten
Dreiseitenkipper Mercedes-Benz Sprinter 319 mieten
Dreiseitenkipper Mercedes-Benz Sprinter 319 mieten
Bereit für jede Herausforderung - der Mercedes-Benz Sprinter 319 Dreiseitenkipper! Mit seinem kraftvollen Motor und der robusten Bauweise ist er der ideale Partner für alle, die Leistung, Zuverlässigkeit und Vielseitigkeit benötigen. Ob im Baugewerbe, Landschaftsbau oder Transportwesen - dieser Sprinter bringt Sie und Ihre Ladung sicher ans Ziel. Mit seinem intelligenten Design und der intuitiven Bedienung wird jeder Transport zum Kinderspiel. Entdecken Sie jetzt die unschlagbare Kombination aus Qualität, Komfort und Funktionalität - erleben Sie den Mercedes-Benz Sprinter 319 Dreiseitenkipper.
Gewicht (kg)
2400
Zul. Gesamtgewicht (kg)
3500
Nutzlast (kg)
1100
Länge (mm)
6225
Breite (mm)
2100
Höhe (mm)
2650
Kippvorrichtung
Dreiseitenkipper
Tagesmietpreiseab einem Tag Mietdauerab einer Woche Mietdauer
150,00 € *110,00 € *

Miethinweis Baumaschine: Für jede Baumaschine müssen Sie grundsätzlich eine Maschinenbruchversicherung in Höhe von 8% vom Tagespreis abschließen! Achtung: Maschinen im Wert bis 3000,- EUR sind nicht versichert! Für alle anderen Maschinen gilt 10% Selbstbeteiligung oder mindestens 1500 EUR, bei Kränen mindestens 2500,- EUR. Beachten Sie unsere AGB und Mietbedingungen.

Viele unserer Kunden interessierten sich auch für folgende Produktgruppen

Foto eines Krahns Foto eines Baggers Foto eines Raumsystems Foto eines Baustellenverkehrssicherung

Sie suchen eine spezielle Maschine, die hier nicht aufgeführt wird? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne.

* Alle Preise verstehen sich zzgl. 19% MwSt. und zzgl. Kosten für Instandhaltung, Kraftstoff, Öl, Schleifen und Verschleiß, Transport, Reinigung, Accessoires und sonstiges Zubehör, eventuelle Umweltabgaben sowie Zuschläge für Maschinenversicherung, Haftungsfreizeichnungs- und Brand-/Diebstahlregelungen.